Die FDP setzt sich für einen Bau eines Güterverkehrstunnels zwischen Siegburg und Wiesbaden ein.
Das Mittelrheintal, mit dem Status Weltkulturerbe, ist durch den Schienengüterverkehr in einem unerträglichen akustischen und optischen Maße belastet, was dringend Abhilfe erfordert. In unserem
Programm zur letzten Landtagswahl weisen wir darauf hin und erwägen eine Tunnellösung als mögliche alternative Lösung.
Mit den Lärmschutz verringernden Maßnahmen bieten die Verantwortlichen des Bundes (Verkehrsministerium und DB) mittelfristige Verbesserungen an. Damit löst man aber das Problem max. nur
ansatzweise. Der Lärm bleibt, er wird nur weniger. Aber wie heißt es so treffend, „WENIGER ist manchmal MEHR“. Schon heute passieren täglich rd. 150 Güterzüge das Mittelrheintal, was einem Takt
von etwa 10 Minuten entspricht. Mit der inzwischen erfolgten Inbetriebnahme des Gotthard-Tunnel (2 Röhren), welcher ein Güterverkehrsaufkommen von 40 Mio. Tonnen bewältigt, wird das
Mittelrheintal anteilmäßig in Zukunft zusätzlich betroffen sein. Die Port Authority Antwerpen prognostiziert dem Mittelrheintal eine Takterhöhung von derzeit 10 auf 6 Minuten tagtäglich (auch
Sonn- und Feiertag). Sage und schreibe werden damit heute aus 60 Mio. Tonnen dann über 80 Mio. Tonnen Güter durch das Mittelrheintal auf der Schiene befördert. Selbst wenn der heutige Lärmpegel –
wie angedacht – etwas verringert werden könnte, so wird dies durch den neu hinzu kommenden Verkehr (Gotthard-Effekt) wieder zunichte gemacht. Von der optischen Verunstaltung des Mittelrheintals
als Weltkulturerbe – alle 6 Minuten ein ellenlanger Güterzug – ganz zu schweigen.
Der Schienenverkehr muss daher total aus dem Mittelrheintal verschwinden!
Eine Alternativ-Trasse – wie auch angedacht – verlagert nur die Probleme in andere Regionen und ginge einher mit einem riesigen landschaftlichen Ressourcen-Verlust mittels Verbauung großer
Landstriche, was aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes dringend zu vermeiden gilt.
Es gibt nur eine Lösungsvariante!
„Der Bau eines Güterverkehrstunnel zwischen Siegburg und Wiesbaden“
Antrag 02
Antragsteller: FDP KV Mayen-Koblenz u. FDP KV Neuwied
Betreff: Resolution Pro Europa
Der Bezirksparteitag möge beschließen:
Wir beantragen die Verabschiedung nachfolgender Resolution:
Der Bezirksparteitag unterstützt die Initiative „Pulse of Europe“ aus Frankfurt und der Programm- und Orientierungspunkte 1 – 9 ausdrücklich, die da sind: Pulse of Europe.EU
1. Europa darf nicht scheitern
Wenn nicht alle, denen Europa wichtig ist oder die auch davon profitieren, aktiver werden, droht die Europäische Union in Kürze zu zerfallen. Die kommenden Wahlen in den Niederlanden, Frankreich,
Deutschland sind von existentieller Bedeutung. Für Europa geht es jetzt um alles!
2. Der Friede steht auf dem Spiel
Die Europäische Union war und ist in erster Linie ein Bündnis zur Sicherung des Friedens. Wer in Frieden leben will, muss ich vor Europa stark machen.
3. Wir sind verantwortlich
Jede und jeder ist für das Scheitern oder das Gelingen unserer Zukunft verantwortlich. Niemand kann sich herausreden. Zu hoffen, es werde schon alles gut gehen, ist brandgefährlich. Wer untätig
ist, stärkt die antieuropäische Kräfte. Europa braucht jetzt jeden Menschen. Alle Teile der Gesellschaft haben die Pflicht, die destruktiven und rückwärtsgewandten Tendenzen entgegen zu treten.
Europa darf sich nicht spalten lassen.
4. Aufstehen und wählen gehen
Lasst uns den europäischen Gedanken wieder sichtbar und hörbar machen. Gebt europafreundlichen Parteien eure Stimme. Wir sind überzeugt, dass die Zahl der Menschen, die der europäischen Idee
positiv gegenüberstehen, viel größer ist als jeder Europagegner. Wir müssen aber lauter werden, um uns Gehör zu verschaffen und mit unseren Überzeugungen durchzudringen. Wir wollen die
schweigende Mehrheit aufrütteln.
5. Grundrechte und Rechtfertigkeit sind unantastbar
Die Freiheit der Einzelnen, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit sind weiterhin in ganz Europa zu gewährleisten. Auch in Zukunft muss in allen Lebensbereichen geltendes Recht verwirklicht werden.
Unabhängige Richter müssen weiterhin ihre Kontrollaufnahme wahrnehmen können. Staatliches Handeln darf nur auf Grundlage rechtmäßig erlassener Gesetze erfolgen. In Teilen Europas wird bereits die
Pressefreiheit eingeschränkt. Dem muss entgegengetreten werden.
6. Europäische Grundfreiheiten sind nicht verhandelbar
Personenfreizügigkeit, freier Warenverkehr, freier Zahlungsverkehr und Dienstleistungsfreiheit – die europäischen Grundfreiheiten – sind historische Errungenschaften, die aus Nationalstaaten eine
Gemeinschaft machen. Sie sichern individuelle Freiheit und Wohlstand. Eine Beschneidung der Grundfreiheiten würden dramatische wirtschaftliche und persönliche Folgen auslösen. Nur durch die
Gesamtheit der Grundfreiheiten wird die ausgewogene Verknüpfung von Rechten und Pflichten sichergestellt. Sonderwege und Ausnahmen führen zu einer Erosion der Gemeinschaft.
7. Reformen sind notwendig
Europa muss erhalten werden, damit es verbessert werden kann. Die europäische Idee muss wieder verständlicher und bürgernäher werden. Sie muss von unten nach oben getragen werden. Europa soll
wieder Freude bereiten. Wer austritt, kann nicht mitgestalten.
8. Misstrauen ernst nehmen
Die Europäische Union ist kein Selbstzweck. Ihre Aufgabe ist, Lösung für die Themen zu finden, die für die Bürger tatsächlich wichtig sind. Es muss eine Fokussierung auf die wesentlichen
Herausforderungen unserer Zeit stattfinden. Bedenken gegen die Europäische Union müssen gehört und an deren Ursachen muss gearbeitet werden, so dass Ängste in Zuversicht gewandelt werden
können.
9. Vielfalt und Gemeinsames
Die Vielfalt innerhalb Europas ist großartig. Sie zu erhalten und regionale und nationale Identitäten zu wahren, muss europäisches Programm sein. Gleichzeitig verbindet und Europäer so viel.
Vielfalt und Gemeinsamkeit sind kein Widerspruch, und niemand muss ich zwischen regionaler, nationaler und europäischer Identität entscheiden.
10. Alle können mitmachen – und soll es auch
Auf Europe ist eine zivilgesellschaftliche Initiative zum Erhalt Europas – überparteilich und überkonfessionell. Alle, die sich auf die europäische Grundidee einlassen, können sich einbringen.
Der europäische Pulsschlag muss wieder spürbar werden.
L e t`s b e t h e P u l s e o f E u o r p e !
Antrag 03
Antragsteller: FDP-Kreisverband Ahrweiler und FDP Kreisverband Neuwied
Betreff: Für klare Regelungen in der Flüchtlingspolitik
Der FDP-Bezirksparteitag/Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP will die Flüchtlingskrise durch die Rückkehr zu rechtsstaatlichen Mitteln und klaren Regeln bewältigen. Verfolgte sollen Asyl bzw. Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention beantragen
können. Wer vor Krieg flüchtet, soll unbürokratisch humanitären Schutz erhalten, nach Wegfall der Fluchtgründe aber wieder in die alte Heimat zurückkehren.
Um die Glaubwürdigkeit und die Effizienz der Flüchtlingspolitik sicherzustellen, fordert die FDP
1.) die sogenannten Magreb-Staaten, Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, und
2.) sich an den Abschiebungen von Flüchtlingen nach Afghanistan zu beteiligen, solange die Bundesregierung und das SPD-geführte Außenministerium Afghanistan als sicheres Land bewertet.
Antrag 04
Antragsteller: FDP-Kreisverband Ahrweiler und FDP Kreisverband Neuwied
Betreff: Mehr Personal für die Polizei
Der FDP-Bezirksparteitag/-Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP honoriert und erkennt die wertvolle und wichtige Arbeit der Polizei ausdrücklich an. Eine gut ausgestattete Polizei ist ein wichtiger Eckpfeiler für die Funktionsfähigkeit des Staates.
Die Sicherheitslage hat sich in der letzten Zeit erheblich verschärft. Wir brauchen aber nicht unbedingt mehr Gesetze, sondern vor allem die Durchsetzung der vorhandenen Regelungen. Hierzu muss
auch die Polizei vor allem personell besser ausgestattet werden. Die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Neueinstellungen sind hierzu ein wichtiger Schritt. Diese müssen wir vor dem
Hintergrund der stark gestiegenen Anforderungen weiter ausbauen.
Daher setzt sich die FDP dafür ein, die Personalausstattung der Polizei weiter zu stärken.
Antrag 05
Antragsteller: FDP-Kreisverband Ahrweiler und FDP Kreisverband Neuwied
Betreff: Sanierung von Hafträumen in Justizvollzugsanstalten
Der Bezirksparteitag / Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP fordert, dass die ca. 100 Hafträume in Rheinland-Pfalz, die derzeit wegen baulicher und andere Gründe nicht genutzt werden können, saniert und in Stand gesetzt werden, um möglichst schnell
wieder für die Haftunterbringung nutzbar zu sein.
Antrag 06
Antragsteller: FDP-Kreisverband Ahrweiler und FDP Kreisverband Neuwied
Betreff: Machbarkeitsstudie Rheinquerung über den nördlichen Mittelrhein
Der Bezirksparteitag / Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP setzt sich dafür ein, baldmöglichst eine Machbarkeitsstudie für eine Rheinquerung zwischen den Kreisen Neuwied und Ahrweiler durchzuführen.
Antrag 07
Antragsteller: FDP-Kreisverband Ahrweiler und FDP Kreisverband Neuwied
Betreff: offensiv über Reichsbürger aufklären!
Der Bezirksparteitag möge beschließen:
Feinden des Rechtsstaates müssen wir offensiv begegnen! Die FDP ist über die zunehmende Radikalisierung der sogenannten „Reichsbürger“, die in unserer Region immer mehr zunehmen, ernsthaft
besorgt.
Die FDP fordert, die Aufklärung über Reichsbürger verbessern. Hierzu muss der von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zum Thema Reichsbürger herausgegebene Leitfaden mit
Handlungsempfehlungen umgehend aktualisiert werden. Außerdem soll dieser sowohl den Kommunen (Landkreise, Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden, Ortsvorstehern, Ortsbürgermeistern) als auch Schulen,
Gerichten, Behörden, Ämtern sowie den Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt werden. Ferner soll ein Austausch der Kommunen und Behörden ermöglicht/angeregt werden. Hier könnte das Land
einen Dialog initiieren und zum Beispiel eine Datensammlung online zur Verfügung stellen, in die betroffene Kommunen und Behörden Einträge einstellen können, was bei ihnen lokal passiert.
Antrag 08
Antragsteller: FDP-Kreisverband Ahrweiler und FDP Kreisverband Neuwied
Betreff: Dieselfahrverbote sind keine Lösung
Der Bezirksparteitag möge beschließen:
Die FDP hält Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zum Beispiel durch die sogenannte blaue Plakette für keine geeignete Lösung der Umweltprobleme.
Die Wirkung ist fraglich, der damit verbundene Aufwand für alle Beteiligten hoch. Bereits die eingeführten Umweltzonen haben sich als weitgehend wirkungslos erwiesen und nur geringe Auswirkungen
auf die Stickoxid-Emissionen gehabt. Faktisch sinkt die Zahl der Diesel-Fahrzeuge ohne Euro 6 Norm ohnehin kontinuierlich.
Fahrverbote stellen Bürger mit geringem Einkommen sowie kleinere Betriebe vor hohe finanzielle Herausforderungen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sind von solchen Einschränkungen
betroffen, die im Falle der Einführung der blauen Plakette für Dieselfahrzeuge drohen. Ein Ersatz vorhandener, mitunter nur wenige Jahre alter Fahrzeuge würde zu völlig unverhältnismäßigen
finanziellen Belastungen der Unternehmen führen.
Besser sind aus Sicht der FDP die Umstellung im ÖPNV auf abgasfreie Mobilität und die gleichzeitige Förderung sauberer und sparsamer Hybridfahrzeuge sowie der Elektromobilität durch ein
ausgebautes Netz von Elektrotankstellen.
Antrag 09
Antragsteller: FDP-Kreisverband Ahrweiler und FDP Kreisverband Neuwied
Betreff: Zukunftskonzept nördlicher Mittelrhein 2050
Der FDP-Bezirksparteitag/-Landesparteitag möge beschließen:
Die FDP fordert die Kommunen, Kreise, politisch Verantwortliche und Mandatsträger am nördlichen Mittelrhein auf, enger zusammenzuarbeiten und ein Zukunftskonzept für die Region zu entwickeln.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesgartenschau 2031 nur auf die Region bis Koblenz bezieht, wird immer deutlicher, dass sich auch die Region um das Mittelrheintal von Koblenz bis Bonn neu
aufstellen und auf die eigenen Stärken besinnen muss.
Hierzu sollte ein Zukunftskonzept nördlicher Mittelrhein erarbeitet werden, indem die strategischen Leitlinien und wichtigsten Ziele der künftigen Entwicklung erarbeitet und gemeinsam vertreten
werden. Eckpunkte und Themenfelder sind hierbei der Tourismus einschließlich der Fahrgastschiffe, die Verkehrsströme über ÖPNV, Straßennetz, Ortsumgehungen, eine neue Rheinbrücke, der Lärmschutz
insbesondere beim Bahnverkehr, der Schutz der Landschaft, die Vermeidung von die Landschaft verschandelnden Windrädern, die demographische Entwicklung, etc. Einzubeziehen sind auch die
Potenziale, die die Landesgartenschau 2022 in Bad Neuenahr-Ahrweiler bietet.
Antrag 10
Antragsteller: Junge Liberale Bezirksverband Koblenz
Betreff: Nichtheimische und Gebietsfremde Arten im Landschaftsbild
Der FDP Bezirksparteitag möge beschließen, dass im Bundesnaturschutzgesetz Paragraph 40 der Absatz 4 entfernt wird.
Dafür soll eingefügt werden: Die zuständigen Behörden geben eine Liste mit den gewünschten Pflanzen aus mit rechtlicher Bindung.
§ 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
(1) Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten durch Tiere und Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten entgegenzuwirken.
(2) Arten, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich um invasive Arten handelt, sind zu beobachten.
(3) Die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder ergreifen unverzüglich geeignete Maßnahmen, um neu auftretende Tiere und Pflanzen invasiver Arten zu beseitigen oder deren Ausbreitung zu
verhindern. Sie treffen bei bereits verbreiteten invasiven Arten Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Auswirkungen der Ausbreitung zu vermindern, soweit diese Aussicht auf
Erfolg haben und der Erfolg nicht außer Verhältnis zu dem erforderlichen Aufwand steht. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für in der Land- und Forstwirtschaft angebaute Pflanzen im Sinne des
Absatzes 4 Satz 3 Nummer 1.
(4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Künstlich vermehrte Pflanzen sind nicht gebietsfremd,
wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht
auszuschließen ist
(Bundesnaturschutzgesetz)
Gerichtsbeschlüsse :
OVG Brandenburg-Beschluss 3A B255/03 vom 14.10.2004
1. Zur "freien Landschaft" i.S.v. § 44 Abs. 1 Satz 1 BbgNatSchG a. F. (insoweit in der Neufassung des BbgNatSchG unverändert geblieben) zählen die Gebiete außerhalb des Waldes - wo ein
eigenständiges Betretungsrecht greift - und außerhalb der bebauten Ortslagen; darunter ist der Bereich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verstehen, auch wenn für sie ein
Bebauungsplan besteht.
2. Eine funktionale Betrachtungsweise hat nicht nur für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich Bedeutung, sondern auch für die Bestimmung des Bereichs der "freien Landschaft".
Quelle :
http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/begriff-der-freien-landschaft-isv--44-abs-1-satz-1-bbgnatschg-a-f
VG München · Urteil vom 20. Oktober 2008 · Az. M 8 K 07.5834
Ein Urteil wie man freie Natur auslegen kann. Gegen ein fachlich korrektes Handeln.
Quelle :
https://openjur.de/u/471473.html
BVerfG, 28.01.2014 - 1 BvR 573/11
Verfassungsbeschwerde zum Paragraphen 40 Absatz 4.
Diese wurde abgewiesen da die Kläger aus Sicht des Gerichtes nicht selbst betroffen seien da sie die Pflanzen nicht selbst ausbringen, sondern nur die Güter an Personen verkaufe die dies
beabsichtigen.
Quelle :
https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/40.html
Antrag 11
Antragsteller: FDP Bezirksverband Koblenz
Betreff: Schienenverkehrslärm raus aus dem Rheintal
Der Bezirksparteitag möge beschließen:
Der Bezirksverband Koblenz stellt fest, dass die hohe Lärmbelastung im Mittelrheintal trotz erreichter Fortschritte durch inzwischen erfolgte passive Lärmschutzmaßnahmen nach wie vor ein Hemmnis
insbesondere für die touristische Entwicklung des Tals darstellt. Zugleich verursacht insbesondere die hohe Zahl von Güterzügen in der Nacht Spitzenpegel, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen
führen können. Weitere Anstrengungen sind deshalb im ganzen Tal erforderlich.
1.) Der FDP- Bezirksverband Koblenz begrüßt, dass unter dem FDP-geführten Verkehrsministerium auf der Grundlage von Untersuchungen des Runden Tisches Leiseres Mittelrheintal die Landesregierung
nunmehr mit dem Bund und der Deutschen Bahn eine Vereinbarung über die Finanzierung zusätzlicher lärmmindernder Maßnahmen getroffen hat. Damit kann mit dem Beitrag der Landesregierung von 7, 7
Mio. € über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus zwischen Koblenz/Lahnstein und Bingen/Rüdesheim ein besserer Schutz der Anwohner vor dem Schienenlärm erreicht werden.
2.) Der FDP-Bezirksverband Koblenz hält es allerdings nicht für akzeptabel, dass Bund und DB AG nicht mehr bereit sind, die ursprünglich vorgesehene Untersuchung des übrigen Mittelrheintals auf
weitere Sanierungserfordernisse weiter zu verfolgen. Der Hinweis auf eine ohnehin erforderliche Nachuntersuchung aufgrund abgesenkter Sanierungswerte verfängt nicht, da hier von erheblichen
zeitlichen Verzögerungen auszugehen ist. Das Tal braucht insgesamt schnell mehr Ruhe. Der FDP-Bezirksverband Koblenz fordert die Landesregierung auf, den Druck auf Bund und Bahn aufrecht zu
erhalten, damit diese Untersuchung doch noch zeitnah durchgeführt wird.
3.) Der FDP-Bezirksverband Koblenz unterstützt die jetzt vorgesehenen Regelungen im Rahmen eines Schienenlärmschutzgesetzes, das vorsieht, dass ab dem Jahr 2020 – also schon in drei Jahren –
keine lauten Güterzüge mehr in Deutschland verkehren sollen. Er fordert die Landesregierung auf, mit Nachdruck für die Umsetzung der dort vorgesehenen Maßnahmen einzutreten. Auch bis dahin sind
weitere Verbesserungen notwendig. Er spricht sich insbesondere dafür aus, die Trassenpreise für laute Güterwagen gegenüber leisen Wagen noch stärker zu spreizen, damit der wirtschaftliche Anreiz
für eine schnelle Umrüstung verstärkt wird.
4.) Damit die tatsächlichen Lärmbelastungen auch nach Durchführung der Lärmminderungsmaßnahmen zutreffend erfasst werden, fordert der FDP-Bezirksverband Koblenz die verantwortlichen Stellen des
Bundes und der DB AG auf, ein dichtes Messstellennetz im Tal einzurichten und die Ergebnisse der Öffentlichkeit kontinuierlich zugänglich zu machen. Soweit andere Institutionen Messungen
vornehmen wollen, soll die DB AG geeignete Messstellen auch auf DB-Gelände zugänglich machen.
5.) Langfristig ist eine lärmoptimierte alternative Güterverkehrsstrecke notwendig, um eine nachhaltige Entlastung des gesamten Mittelrheintals vom Lärm des Güterverkehrs zu erreichen. Der
FDP-Bezirksverband Koblenz fordert insbesondere den Bund auf, die dazu notwendigen Bewertungen im Nachgang zu der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplan zu beschleunigen, um diese Strecke des
poteniellen Bedarfs möglichst bald in den Vordringlichen Bedarf aufzunehmen.
6.) Der FDP-Bezirksverband Koblenz fordert die Landesregierung auf, sich bei der anstehenden Novellierung des Verkehrslärmschutzgesetzes für verbesserte Lärmschutzgrenzwerte einzusetzen. Dabei
sind die neuesten Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung auch im Hinblick auf die nachteiligen Wirkungen nächtlicher Spitzenpegel zu berücksichtigen.
Antrag 12
Antragsteller: FDP Kreisverbände Rhein-Lahn u. Mayen-Koblenz
Betreff: Bau der Mittelrheinbrücke
Der Bezirksparteitag möge beschließen:
1. Der Bezirksparteitag bekennt sich zur Errichtung der Mittelrheinbrücke als kommunales Verkehrsprojekt.
2. Die Bestrebungen zum kurzfristigen Beginn des Raumordnungsverfahrens zur Realisierung der Mittelrheinbrücke als kommunales Verkehrsprojekt durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau werden ausdrücklich unterstützt.
3. Landrat Marlon Bröhr (CDU), die CDU-Fraktion des Kreistages Rhein-Hunsrück sowie Herr Hans-Josef Bracht, MdL werden aufgefordert, ihre bisherige Haltung zu überdenken und die Errichtung der
Mittelrheinbrücke als kommunales Verkehrsprojekt zu unterstützen.
4. Planung und Bau der Mittelrheinbrücke dürfen
a. Den Status des Mittelrheintals als Welterbe nicht gefährden
b. nicht zu einem verstärkten lärmbelastenden Verkehrsaufkommen des ohnehin durch Bahnlärm stark beeinträchtigten Tales führen
5. Planung und Bau der Mittelrheinbrücke sollen einer Stärkung der örtlichen, wirtschaftlichen Infrastruktur in dem von der IHK und HWK geforderten Umfang dienen und die touristische Erschließung
des Mittelrheintales nachhaltig fördern.
6. Den Antrag bzw. dessen Beschluss dem Landesparteitag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.